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Energetische Gebäudesanierung – runter mit dem Energieverbrauch

Ziel einer energetischen Gebäudesanierung ist es, den Energieverbrauch und CO2-Ausstoß eines Gebäudes zu verringern. Zu den Sanierungsmaßnahmen zählen vor allem die Verbesserung der Wärmedämmung, die Nutzung erneuerbarer Energien und die Verbesserung der Energieeffizienz beispielsweise durch den Austausch von Kohle, Öl-, Gas- oder Nachtspeicherheizungen durch Brennwert-Zentralheizungen. Der Bedarf an energetischen Modernisierungsmaßnahmen ist groß: In privaten Haushalten sind Heizung und Warmwasser für rund 85 Prozent des Energieverbrauchs verantwortlich. Und während eine energiesparende Planung und Bauweise bei Neubauten mittlerweile etabliert ist, sieht es bei den Bestandsbauten ganz anders aus. Von diesen 18 Millionen Wohngebäuden in Deutschland sind etwa 75 Prozent vor der ersten Wärmeschutzverordnung von 1978 errichtet worden und häufig noch unsaniert. Das spüren zum Beispiel viele Mieter, für die steigende Wohnnebenkosten zu einer zweiten Miete werden.

Wann sich eine energetische Sanierung lohnt

Je niedriger der Energieverbrauch eines Gebäudes bereits ist, desto weniger lohnt sich die Investition in eine energetische Sanierung. Beispiel: Bei einem ursprünglich nicht gedämmten Haus aus den fünfziger Jahren wurde die Außenwand zwischenzeitlich gedämmt, nach heutigen Maßstäben aber nur unzureichend. Die Maßnahme hat den Energieverbrauch jedoch bereits so stark gesenkt, dass sich eine erneute Dämmung der Außenwand finanziell nicht lohnen würde. Stehen dagegen bei einem unsanierten Gebäude ohnehin Instandsetzungsmaßnahmen an, sollte man diese mit einer hochwertigen energetischen Modernisierung verbinden.

Wie sich die Sanierung rechnet

Wer selbst Nutzer eines energetisch sanierten Gebäudes ist, profitiert von der künftigen Kostenersparnis: Der Energieverbrauch älterer und unsanierter Wohngebäude lässt sich durch gute Dämmung, neue Fenster und eine effiziente Heizungs- und Lüftungstechnik um mehr als drei Viertel senken.
Wer eine Wohnung oder ein Haus vermietet hat, kann nach Abschluss der Sanierung die Miete erhöhen. Bis zu elf Prozent der Sanierungskosten abzüglich des eingesparten Reparaturaufwandes dürfen Vermieter nach der aktuellen Rechtslage auf die Jahresmiete umlegen.

Gibt es staatliche Unterstützung?

Haus- und Wohnungseigentümer werden über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW Bankengruppe) durch die „Energieeffizient Sanieren“-Förderprogramme mit zinsgünstigen Krediten und Zuschüssen bei der Finanzierung der Sanierungsmaßnahmen unterstützt. Sogar Mieter können Fördergelder erhalten, wenn sie mit Zustimmung des Vermieters auf eigene Kosten sanieren. Die KfW fördert sowohl eine energetische Komplettsanierung („Sanierung zum KfW-Effizienzhaus“) als auch Einzelmaßnahmen wie den Austausch der Fenster oder Heizungsanlage. Bei der Komplettsanierung gibt es bis zu 75.000 Euro Kredit, bei einzelnen Maßnahmen sind es maximal 50.000 Euro. Bedingung ist, dass für das jeweilige Objekt vor dem 1. Januar 1995 ein Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet worden ist. Fördergelder gibt es von der KfW darüber hinaus auch für den Kauf eines frisch energetisch sanierten Gebäudes oder einer entsprechenden Eigentumswohnung.

Vor der energetischen Gebäudesanierung Sachverständigen zu Rate ziehen

Eine energetische Sanierung sollte man nicht auf eigene Faust durchführen, sondern sich vorab und während der Sanierungsmaßnahmen von einem qualifizierten Sachverständigen beraten lassen. Er begutachtet zunächst das jeweilige Gebäude und ermittelt dann, mit welchem Maßnahmenpaket sich am meisten Energie sparen lässt. Zudem kann der Sachverständige einschätzen, welche Reparaturmaßnahmen zusätzlich anfallen. Bei der Beantragung von Fördergeldern sollte der Sachverständige ebenfalls von Anfang an mit eingespannt werden. Zudem ist es sinnvoll, dass der Sachverständigen die laufenden Sanierungsmaßnahmen begleitet und die Qualität der Handwerkerleistungen kontrolliert, damit das geplante Energiesparvolumen später auch wirklich erzielt wird. Die KfW bietet hierfür eine zusätzliche Förderung an. Sie deckt 50 Prozent der Kosten für den Sachverständigen ab, maximal gibt es 4000 Euro als Zuschuss direkt aufs Konto.

Ästhetische und praktische Aspekte einer energetischen Sanierung

Bei allen Vorteilen, die eine Energie-Sanierung bietet, will sie jedoch gründlich bedacht und geplant sein. So kann durch die Dämmplatten der Charakter einer Altbaufassade völlig verändert und im schlimmsten Fall verschandelt werden. Das recht weiche Material kann Druckstellen und Kratzer bekommen, wenn es nicht sachgemäß an den richtigen Stellen eingesetzt wird. Das sind nur zwei Aspekte, die bedacht werden sollten. Die FIDES kann Sie in allen Fragen zum Themenbereich energetischen Gebäudesanierung fachkundig beraten.

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